Belegungsordnung Lankhütte

Belegungsordnung für die Lankhütte

(Gültig ab 01. September 2015)

1.  Die Lankhütte kann nur von volljährigen Mitgliedern der DAV-Sektion Friedrichshafen gegen Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises gemietet werden. Als Mieter gilt, wer die Reservierung vornimmt. Eine Anmietung zur überwiegenden Fremdnutzung ist nicht erlaubt.

2.  Die Hütte ist für maximal 10 Besucher zugelassen. Bei einer Überbelegung ist mit dem Verlust von Versicherungsleistungen im Schadensfall zu rechnen, die dann vom Mieter auszugleichen sind.

3.  Die Vergabe von Belegungsterminen erfolgt über den Hüttenwart. Reservierungen für das folgende Kalenderjahr sind für Funktionsträger und Gruppenleiter ab dem 01. September, für die übrigen Sektionsmitglieder ab dem 01. Oktober möglich. Ein Anspruch auf eine Belegung besteht nicht.

4.  Bei der Belegung durch Funktionsträger und Gruppenleiter haben Vereinsveranstaltungen gemäß Programm (z. B. Skilehreraufenthalt beim Zwergerl-Skikurs, Familiengruppe, JUMA-Nikolauswochenende,  „Der Rucksack“ usw.) Vorrang vor privater Nutzung. Gruppen können maximal 3 Termine pro Jahr reservieren, wobei maximal zwei Termine im Winter (16. Dez. – 15. April) liegen dürfen.

5.  Die Belegung für Vereinsveranstaltungen erfolgt durch die jeweiligen Gruppenleiter*innen der Sektionsgruppen oder deren Stellvertreter.

6.  Für die Miete incl. Nebenkosten gilt folgende Staffelung:   

     16. Juni  – 15. Sept. und 16. Dez. – 15. April   ->  45,- € pro Nacht

     16. Sept. – 15. Dez. und 16. April – 15. Juni   ->   30,- € pro Nacht              

Mitglieder anderer DAV-Sektionen sowie Nichtmitglieder ab dem 10. Geburtstag bezahlen € 10,- pro Person und Nacht zusätzlich.

7.   Die Hütte kann ab 12:00 Uhr des Anreisetages genutzt werden und muss bis 12:00 Uhr des Abreisetages gereinigt und geräumt werden. Andere Zeiten sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Hüttenwart möglich.

8.   Kann ein reservierter Termin nicht oder nicht in vollem Umfang wahrgenommen werden (Stornierung), sind die nicht genutzten Tage dennoch voll zu bezahlen, wenn die Hütte nicht anderweitig belegt werden kann. Kostenfrei kann die Belegung der Hütte bis drei Wochen vor dem vereinbarten Termin storniert werden. Bei im Programmheft ausgewiesenen Veranstaltungen kann die Hütte vom jeweiligen Gruppenleiter auch kurzfristig kostenfrei storniert werden.

9.   Die Aushändigung des Hüttenschlüssels an den Mieter oder einen von ihm beauftragten Vertreter erfolgt ausschließlich durch den Hüttenwart.

Die Miete wird bei der Rückgabe des Hüttenschlüssels fällig und ist bar zu bezahlen. Dabei ist die Anzahl der übernachtenden Personen (Mitglieder/ Nichtmitglieder der Sektion) in der Mietvereinbarung anzugeben.

10.  Der Mieter haftet für Schäden, die von ihm oder den ihn begleitenden Personen zu vertreten sind sowie für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes.

11.  Der Verein haftet nur für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die im Rahmen der bestehenden Versicherungen abgedeckt sind. Eine weitergehende Haftung des Vereins, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wird nicht übernommen.

Friedrichshafen, 31. August 2015            

Michael Abler

DAV Sektion Friedrichshafen e. V.

1. Vorsitzender

Zuletzt aktualisiert am 13. November 2021